Wie werde ich Ultraleichtpilot?
I. Grundsätzliches:
Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Ist der
Bewerber minderjährig, ist eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
Die Erlaubnis als Ultraleichtflugzeugführer erhält man ab dem 17. Lebensjahr. Eine weitere Voraussetzung für den Erwerb der Erlaubnis ist die Ausbildung zur Ausübung des Flugfunkdienstes.
Wenn alle Prüfungen (Theorie, Praxis, Flugfunk) erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man den Luftfahrerschein als Luftsportgeräteführer (SPL Beiblatt F).
II. Erforderliche Unterlagen:
Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
1. Kopie Personalausweis; beidseitig
2. Fliegerärztliche Tauglichkeit; ausgestellt von einem Fliegerarzt
3. Erklärung gemäß § 24 Abs.3 Nr.3 LuftVZO über Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis beantragt worden ist (Vordruck)
4. Ausbildungsmeldung gemäß § 24(3) LuftVZO (Vordruck)
5. Aufnahmeantrag als Mitglied im AERO CLUB ARNSTADT e.V. (Vordruck)
Im Laufe der Ausbildung sind noch weitere Unterlagen beizubringen:
6. Führungszeugnis nach § 3 Bundeszentralregistergesetz (Original)
7. 1 Lichtbild (35 x 45 mm)
8. Nachweis der erforderlichen Unterweisung in ``Sofortmaßnahmen am Unfallort`` oder Führerscheinkopie ab dem Jahr 1972
9. Sprechfunkzeugnis für Flugfunk in deutsch oder englisch
Die Vordrucke sind beim Ausbildungsleiter der Flugschule erhältlich und demnächst auch als Download verfügbar.
Vor Abarbeitung der leider notwendigen Bürokratie ist es sinnvoll, mit dem Ausbildungsleiter der Flugschule am Verkehrslandeplatz Arnstadt-Alkersleben ein ausführliches Gespräch zu führen.
Nachdem Sie sich entschlossen haben, das Fliegen zu erlernen und der erste Teil der Unterlagen vorliegt, kann mit der Ausbildung begonnen werden. Der Beginn der flugpraktischen Ausbildung setzt keinen Abschluss der theoretischen Ausbildung voraus.
III. Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 60 Stunden; sie erstreckt sich auf folgende Fachgebiete:
1. Luftrecht
2. Navigation
3. Meteorologie
4. Technik
5. Verhalten in besonderen Fällen
6. Flugfunk
7. Menschliches Leistungsvermögen
8. Unterweisung in Pyrotechnik
Die Theorie erfolgt individuell oder im Rahmen eines Lehrganges und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Die Flugausbildung erfolgt mit einem Fluglehrer auf einem doppelsitzigen Ultraleichtflugzeug und umfasst mindestens 30 Flugstunden, davon müssen 5 Stunden allein geflogen werden.
Inhaber einer Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler benötigen nur noch eine Einweisung auf aerodynamischen Ultraleichtflugzeugen ohne Mindestflugzeiten.
Führer von schwerkraftgesteuerten UL´s benötigen 25 Flugstunden und Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern 10 Flugstunden fachliche Ausbildung
IV. Kosten der Ausbildung:
Theoretische Ausbildung |
Clubmitglieder: |
Nichtmitglieder: |
Bewerber mit eig.Einkommen: |
210,00 EUR |
320,00 EUR |
Bewerber ohne eig.Einkommen (Schüler, Studenten etc.) |
105,00 EUR |
160,00 EUR |
Die Kosten der theoretischen Ausbildung sind zu Beginn der Ausbildung zu entrichten; gesonderte Vereinbarungen sind möglich.
Flugausbildung |
Clubmitglieder: |
Nichtmitglieder: |
Flugminute doppelsitzig: |
1,10 EUR |
1,20 EUR |
Flugminute einsitzig: |
0,80 EUR |
1,00 EUR |
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Julius Cäsar
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